Steuerbefreit

Steuerverwaltung

Bis ins Jahr 2007 konnten 50% der nachweisbaren Spenden ans EGW auf der Steuererklärung als Vergabung geltend gemacht werden. Leider wurde diese Steuerabzugsberechtigung durch die kantonale Steuerverwaltung aberkannt. Das Steuergesetz sieht nun vor, dass kirchliche Institutionen nur abzugsberechtigt sind, wenn ihre Tätigkeiten in kirchliche und gemeinnützige Arbeit aufgeteilt werden. Genau das erreicht das EGW Unterlangenegg mit der Gründung des Vereins „Sozialwerks EGW Unterlangenegg“. Das EGW Unterlangenegg konnte der Steuerverwaltung nachweisen, dass 55% der Arbeiten für die allgemeine Wohlfahrt geleistet wird. Dies wurde durch die zuständige Behörde amtlich bestätigt und wird alle zwei Jahre überprüft.

Durch diese amtliche Bestätigung sind alle Spenden an das Sozialwerk EGW Unterlangenegg zu 100% steuerabzugsberechtig. Die getätigten Spenden können in der Steuererklärung unter Gaben aufgeführt werden und das Sozialwerk EGW Unterlangenegg erstellt jährlich eine Spendebescheinigung.